Logo von Podologen-InfoNet  
Home Podologen Ausbildung Patienten Forum Schwarzes Brett  
    Kontakt Impressum   Werbung
Werbeplätze
Sie sind hier -> Podologen
 
Die Berufsbezeichnung Podologe / Podologin darf seit dem Inkrafttreten des Podologengesetzes am 2. Januar 2002 nur von Personen geführt werden, die eine entsprechende Erlaubnis durch Ablegen einer staatlichen Prüfung erlangt haben.
  
Weiterführende Links
Podologengesetz
Berufsbild
Berufsverbände
Podologie weltweit
Praxistipps
Praxisbedarf / Anbieter
 
 
 © 2006 Podologen-InfoNet