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Berufsbild

Bei der Tätigkeit als Fußpfleger/in wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege unterschieden:

  • Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß.
  • Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß.

Die kosmetische Fußpflege kann frei ausgeübt werden. In diesem Fall ist eine Gewerbeanzeige erforderlich. 

Die medizinische Fußpflege ist per Gesetz als eine heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden und damit erlaubnispflichtig. Seit dem Inkrafttreten des Podologengesetzes zum 2. Januar 2002 
darf die Bezeichnung "Podologe/Podologin" ohne Erlaubnis nicht mehr verwendet werden. 

Die Bezeichnungen "medizinische Fußpflegerin/medizinischer Fußpfleger" dürfen seit dem 
1. Januar 2003 ebenfalls nicht mehr ohne Erlaubnis geführt werden. Damit die bislang in diesem Bereich absolvierten Ausbildungen anerkannt werden können, muss diese Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule erworben worden sein. 

Dies setzt die im Abschlusszeugnis erteilte Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung wie "Staatlich geprüfte Podologin"/"Staatlich geprüfter Podologe" (in Baden-Württemberg), 
"staatlich geprüfter medizinischer Fußpfleger/staatlich geprüfte medizinische Fußpflegerin" (in Bayern), 
"Medizinischer Fußpfleger" (in Niedersachsen) oder 
"Staatlich anerkannte Podologin" bzw. Staatlich anerkannter Podologe" (in Sachsen-Anhalt) voraus.

Die Tätigkeiten eines Podologen sind vielfältig. Sie umfassen präventive und therapeutische Maßnahmen in den Bereichen Orthopädie, Dermatologie oder Pathologie.
Podologen arbeiten als selbstständige Dienstleister in eigenen Praxen, als freie Mitarbeiter in Gemeinschaftspraxen oder als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern oder Kranken-
gymnasten zusammen.

Ein Beispiel ist der diabetische Fuß, bei dem der Podologe in Diagnostik und Therapie eine wichtige Rolle spielen kann.

  • klassische medizinische Fußpflege
    (Fußreinigung, Desinfektion, Nagelkürzung, Hautpflege)
  • kompetente Beratung rund um den Fuß
    (Leistungen, Techniken, Produkte)
  • podologische Behandlungen
    (Fußanalyse, Befunderhebung, Vorbeugemaßnahmen)
  • Behandlung von diabetischen Füßen in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt 
    oder Diabetologen
    (als Folgeerkrankung von Diabetes mellitus)
  • Nagelkorrekturspangen und Nagelprothetik
    (Sanierung, Schleifen, Nagelbehandlung, Aufbau oder Ersatz der Nagelplatte)
  • Orthosenherstellung und Anpassung
    (individuelle Hilfsmittel zur Korrektur oder als Druck- und Reibungsschutz)
  • Verkauf von ausgesuchten Pflegeprodukten und Hilfsmitteln

 

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